Sachverständige 1. Wer ist „öffentlich bestellter" Sachverständiger? Nur wer durch eine öffentlich-rechtliche Institution bestellt und vereidigt wurde. Das bedeutet, daß er besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen hat. Fehlt nur eine dieser Anforderungen, wird der Sachverständige nicht bestellt. 2. Was zeichnet einen öffentl. bestellten Sachverständigen aus? Besondere Sachkunde Nur der öffentlich bestellte Sachverständige muß im offiziellen Bestellungsverfahren einen anspruchvollen Nachweis über seine „besondere Sachkunde" führen. Vertrauenswürdigkeit Die Zuverlässigkeit und Integrität wird vor der öffentlichen Bestellung überprüft. Objektivität Er wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und seine Gutachten unparteiisch zu erstatten. Pflicht zur Gutachtenerstattung Er darf Aufträge nur aus wichtigem Grund ablehnen (z.B. Verwandtschaft mit einer der Parteien). Schweigepflicht Er muß die ihm bei Ausübung seiner Tätigkeit anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse wahren. Bei unbefugter Verletzung der Schweigepflicht kann er streng bestraft werden. In Gerichtsverfahren steht ihm kein besonderes Aussageverweigerungsrecht zu. Überwachung Der Sachverständige wird durch die Stelle, die ihn öffentlich bestellt hat, beaufsichtigt. Sie kann ihm die Bestellung entziehen, wenn er seine Sachverständigenpflichten verletzt. 3. Wann kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger helfen? Immer, wenn eine unabhängige fachliche Information oder Beratung benötigt wird, ein Schaden beurteilt, eine Sache bewertet, ein fachlicher Streit außergerichtlich geklärt oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes zu Beweiszwecken festgestellt werden soll. Das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen genießt erhöhte Glaubwürdigkeit. Deshalb bietet es oft die Grundlage für eine gütliche außergerichtliche Einigung. Als Schiedsgutachter im Auftrag der Parteien kann der Sachverständige Streitfragen außergerichtlich schnell und verbindlich entscheiden. In Gerichtsverfahren sollen nach den Prozeßordnungen nur öffentlich bestellte Sachverständige beauftragt werden.
4. Sachverständige im Bereich Elektronik und EDV
Elektronische Anlagen und EDV-Systeme stellen heute die zentralen Funktionen unserer täglichen Lebens- und Arbeitswelt dar.
Probleme, Fehler, Schadens- / Wertfragen oder Auseinandersetzungen bei der Einführung und dem Betrieb dieser Systeme treffen einen zentralen Nerv jedes erfolgreichen Unternehmens und erfordern unverzüglich die Hilfe von objektivem und unparteiischem Sachverstand auf höchstem Niveau.
Die "Fachgruppe Elektronik und EDV" im BVS vereinigt seit über 15 Jahren ausgewiesene Fachleute aus allen Arbeitsgebieten der Elektronik und EDV. Ihre Mitglieder sind grundsätzlich öffentlich-bestellt und vereidigt und unterstreichen ihre besondere Sachkunde durch langjährige Berufserfahrung und exzellente Spezialkenntnisse. Permanenter Erfahrungsaustausch und Weiterbildung sowie fachliche Kooperation der Mitglieder werden zwingend vorausgesetzt.
Die Experten der Fachgruppe "Elektronik und DV im BVS e.V." sind im ganzen Bundesgebiet präsent und auch international tätig. Sie stellen sicher, dass Ihnen zu jedem Problem der Elektronik und EDV an jedem Ort ein sachverständiges Mitglied der Fachgruppe zur Verfügung steht.
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